Florian H. Kubusch

ANWALTSKANZLEI

Häufig gestellte Fragen


Was kann die Anwaltskanzlei Florian H. Kubusch für Sie tun?

Ich berate und vertrete Privatpersonen und Unternehmer in nahezu allen Rechtsbereichen. Ich analysiere mit Ihnen ausführlich die Sachlage und entscheide im Anschluss mit Ihnen zusammen, ob Ihre Ziele durch ein außergerichtliches Verfahren oder durch Klage vor einem Arbeits-, Amts- oder Landgericht realisiert werden können.

Wann sollte ich mich an einen Anwalt wenden?

Ich empfehle so früh wie möglich. Nach meiner Erfahrung vermeiden Sie nicht nur rechtliche Probleme sondern auch Kosten, wenn Sie sich frühzeitig beraten lassen.

Wann muss ich einen Anwalt beauftragen?

Anwaltszwang besteht vor den Landes-­ und Oberlandesgerichten sowie vor dem Familiengericht (Amtsgericht). Allerdings ist es bei jedem Gerichtsverfahren zu empfehlen, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, der mit den Formalien vertraut ist und die Abläufe kennt.

Wie läuft das Anwaltsgespräch ab?                   

Am besten informieren Sie mich gleich telefonisch oder per E-Mail, um was es geht und wer Ihr möglicher Gegner ist. In dem persönlichen Vorgespräch oder E-Mail-Kontakt kann ich Ihnen gleich erklären, welche Unterlagen ich benötige.    

Was kostet ein Rechtsanwalt?                  

Die Gebühren des Rechtsanwaltes sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und bemessen sich nach dem jeweiligen Streitwert. Bei der außergerichtlichen Vertretung biete ich jedoch auch die Möglichkeit, meine Tätigkeit entweder als vereinbarte Pauschale oder nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes zu vergüten.

Insofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann hier eine Kostenübernahme erfolgen, sofern Sie das entsprechende Rechtsgebiet bei dieser versichert haben. Geringverdiener können die Kostenübernahme im Wege der Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe erhalten.


Wer trägt die Rechtsanwaltskosten?

Im Gerichtsverfahren legt das Gericht derjenigen Prozesspartei die Kosten auf, die im Verfahren unterliegt. Im Falle eines Obsiegens in einem gerichtlichen Verfahren erhalten Sie alle Kosten, inklusive Gerichtskosten und Ihrer vorausgezahlten Rechtsanwaltskosten, von der Gegenseite zurückerstattet. Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht hat jedoch jede Partei die eigenen Kosten selbst zu tragen.   

Warum benötige ich eine Originalvollmacht?

Bei Abgabe von Erklärungen für Sie sind diese nur unter Vorlage einer Originalvollmacht wirksam. Im Gerichtsverfahren kann die Vorlage einer Originalvollmacht vom Gegner verlangt werden.

Was müssen Sie zu einer Erstberatung mitbringen?

Ich empfehle Ihnen zur Erstberatung möglichst sämtliche vorliegende Unterlagen zu Ihrem Fall, alle Beweismittel, vollständige Namen und Adressen eventueller Zeugen, etc. mitzubringen.

Wie werden Sie über den weiteren Ablauf informiert?

Sie erhalten von jedem Poststück, das ich zu Ihrem Fall versende, eine Abschrift und bekommen jeden Posteingang weitergeleitet.

         

Sie haben weitere Fragen?
Dann kontaktieren Sie mich unverbindlich per E-Mail oder über das Kontaktformular (vgl. Kontakt).